Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle

  1. Allgemeines
    Aufträge von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Vertragsbedingungenabgeschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern und solange sie nicht schriftlich anerkannt wurden.
  2. Leistungen von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle
    Die Tätigkeit von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.
    Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle empfohlenen oder mit Kieferle – Beratung für, Tobias Kieferle abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet.
    Der konkrete Inhalt und Umfang der von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung durch Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert oder aber entgegennimmt.
    Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
    Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
    Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle gegenüber Dritten bedürfen der vorherigen Zustimmung von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle für den Kunden trägt oder diese übernimmt.
  3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber stellt Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
    Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
    Der Auftraggeber stellt Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle eine Vollständigkeitserklärung aus, in der bestätigt wird, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind und keine Anhaltspunkte vorliegen bzw. bekannt sind, welche geeignet sind, deren Vollständigkeit und Richtigkeit in Frage zu stellen.
  4. Vergütung
    Die Leistungen von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils bei Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle geltenden Tagessätzen, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
    Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder für bereits erbrachte Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
    Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die offenstehende Forderung vollständig beglichen ist. Darüber hinaus kann Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung den abgeschlossenen Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall kann Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle dem Auftraggeber entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
    Zeit-und Vergütungsprognosen von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle nicht beeinflusst werden können.
    Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag schriftlich zu stornieren. Eine Stornierung bis 90 Tage vor dem vereinbarten Termin ist für den Auftraggeber kostenfrei bei gleichzeitiger, verbindlicher Vereinbarung eines Ersatztermins. Bei einer Stornierung zwischen dem 89. und dem 60. Tag vor dem vereinbarten Termin ist ein Ausfallhonorar von 25 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Zwischen dem 59. Tag und dem 30. Tag vor dem vereinbarten Termin ist ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Honorars zu zahlen. Bei einer Stornierung innerhalb von 29 Tagen vor dem vereinbarten Termin ist das volle vereinbarte Honorar fällig. Maßgeblich ist der Eingang des Stornierungsschreibens beim Auftragnehmer.
    Ist der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigem Grund an der Durchführung des vereinbarten Auftrags verhindert, werden die Vertragspartner, sofern möglich, einen Ersatztermin vereinbaren. Ist dies nicht möglich, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag mit einem anderen Berater durchzuführen. In diesem Fall erhält der Berater eine Ausfallentschädigung in Höhe von 25 % des vereinbarten Honorars.
  5. Zahlungsmodalitäten
    Bei der mit Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
    Die Rechnungen von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle werden ohne Abzüge mit Zugang beim Kunden fällig. Akontorechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind spätestens am 5. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle angegebene Konto zu überweisen. Abschlussrechnungen sind spätestens am 15. Kalendertag nach Fälligkeit auf das von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle angegebene Konto zu überweisen.
    Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch die Mahnung von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.
    Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10% der Rechnungssumme. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen.
    Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oderunbestritten sind.
  6. Konkurrenzklausel
    Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird der Berater nicht daran gehindert, gleichartige Aufträge für eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter durchzuführen.
  7. Haftung
    Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
    Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg von Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.
    Kieferle – Beratung, Tobias Kieferle haftet – sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche, die sich auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beziehen, unterliegen keiner Haftungseinschränkung.
  8. Schlussbestimmungen
    Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäß Ziffer 2.c. dieser Bedingungen – zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Vertragsbedingungenwird ausgeschlossen.
    Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.
    Erfüllungsort für alle Leistungen ist Markdorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag (auch solche im Urkunds- und Wechselprozess und im Mahnverfahren) ist Überlingen, soweit der Kunde Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Ist der Kunde kein Kaufmann, wird als Gerichtsstand ebenfalls Überlingen vereinbart, falls der Kunde zur Zeit der Klageerhebung keinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt und oder seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat oder dorthin verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.